„Wie will ich in Zukunft leben?“, „Wo möchte ich wohnen?“, „Von wem will ich betreut oder gepflegt werden?“
Wer sich für einen Einzug in ein Pflegeheim entscheidet, ist bei der Münchner Arbeiterwohlfahrt an der richtigen Adresse. So individuell die einzelnen Häuser sind, so einheitlich sind die Haltungen und Werte unserer qualifizierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sorgen mit ihrer täglichen Arbeit dafür, dass unsere Bewohnerinnen und Bewohner in Würde altern können.
Die Menschen, die bei uns wohnen, haben ganz unterschiedliche Erfahrungen im Leben gemacht. Manchen ist es gut ergangen, andere haben viele Schicksalsschläge erfahren müssen. Wir von der AWO München-Stadt bringen schon seit 1921 Menschen zusammen. Bei uns ist nicht entscheidend, wo jemand herkommt, ob auf dem Konto viel Geld oder wenig ist. Wir sind für alle da.
Wir möchten auch für Sie da sein!
Die zentrale Belegung für Pflegeplätze koordiniert, plant und steuert die Belegung für die Senioren- und Pflegeheime der AWO München-Stadt, in enger Zusammenarbeit mit den Pflegeüberleitungen der jeweiligen Einrichtungen.
Wohn- und Pflegeheime der Münchner AWO finden Sie in vielen Stadtteilen der Isarmetropole. Unsere Übersicht zeigt die Einrichtungen in Ihrer Nähe.
In unseren elf Seniorenpflegeheimen in und um München werden Sie sich gut aufgehoben und versorgt fühlen. Wir bieten Ihnen für alle Pflegegrade eine fachlich qualifizierte individuelle Pflege auf hohem Niveau und eine ganzheitliche Betreuung an. In allen unseren Heimen gibt es möblierte Einzel- und Doppelzimmer, meist mit Balkon oder Zugang zum Garten. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, kleinere Möbelstücke mitzubringen.
Unsere Pflegeteams arbeiten nach den aktuellen fachlichen Standards der Qualitätsentwicklung. Ihre Arbeit wird durch Mitarbeitende im Sozialdienst und in der Beschäftigung auf vielfältige Weise unterstützt. Sie stehen Ihnen und Ihren Angehörigen gerne beratend und begleitend zur Seite.
In unseren zehn Seniorenpflegeheimen in und um München werden Sie sich gut aufgehoben und versorgt fühlen. Wir bieten Ihnen für alle Pflegegrade eine fachlich qualifizierte individuelle Pflege auf hohem Niveau und eine ganzheitliche Betreuung an.
Wir wollen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern Eigeninitiative und ein selbstbestimmtes Leben erhalten und gleichzeitig Sicherheit und Fürsorge bieten. Um dies zu gewährleisten, fördern wir vorhandene Ressourcen und unterstützen bei Defiziten. Unsere aktivierende Pflege richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Bewohner.
Das Angebot wird je nach Haus durch Einzelbetreuung, gemeinschaftliche Aktivitäten, Ausflüge und Feste sowie Dienstleistungen im Haus wie Friseur und Fußpflege abgerundet. In allen Häusern bieten wir selbstverständlich Vollverpflegung mit Menüauswahl und einer abwechslungsreichen Küche.
Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist bieten alle unsere Seniorenpflegeheime Kurzzeitpflege an. Dies kann der Fall sein, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch etwas Zeit zur Erholung nötig ist, beziehungsweise wenn das Zuhause noch nicht auf die Versorgung eingerichtet ist. Oder wenn pflegende Angehörige die Pflege zu Hause aufgrund eines Urlaubs oder Krankheit nicht leisten können.
Die Interessen der Heimbewohner werden vom Heimbeirat vertreten.
Die Pflegeeinrichtung erhebt einen Tagessatz, gestaffelt je nach Eingruppierung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst (MD). Alle Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung (Raumreinigung, Wäscheversorgung, Servicedienste) sind im Heimentgelt enthalten. Zur Erläuterung der Heimkosten steht Ihnen auf dieser Internet-Seite unter Zentrale Belegung das Dokument Info Heimkosten zur Verfügung.
Wenn Sie einen Platz in einem unserer Heime suchen, müssen Sie nicht alle Häuser einzeln anfragen. Gerne berät Sie Frau Eckert in unsererZentralen Belegung über Angebote, verschiedene Wohnformen und freie Plätze.
Aber selbstverständlich können Sie alle unsere Einrichtungen gerne im Internet oder persönlich vorort (nach Terminvereinbarung) unter die Lupe nehmen!
Der Gesetzgeber will, dass sich die Pflegekasse am zu zahlenden Eigenanteil für den Pflegeaufwand stärker beteiligt. Je länger der Pflegebedürftige vollstationäre Pflegeleistungen nach § 43 SGB XI bezieht, desto höher wird der Leistungszuschlag (nach § 43c SGB XI) zur Verringerung des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen erhalten einen „Leistungszuschlag“, welcher sich zum 01.01.2024 erhöht hat. Der Leistungszuschlag auf den jeweils zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen inklusive der Ausbildungsumlage beträgt für Pflegebedürftige der *Pflegegrade 2 bis 5 bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von:
Angefangene Monate werden als voll angerechnet.
Diese Zuschläge werden zusätzlich zu dem bereits nach Pflegegraden differenzierten Leistungsbetrag gezahlt.
Alle Pflegezeiten in vollstationärer Pflege vor dem 1. Januar 2022 werden bei der Ermittlung der Verweildauer mitgezählt, unabhängig davon, ob diese zusammenhängend oder getrennt erfolgte. Grundsätzlich wird ein Kalendermonat voll berücksichtigt, sobald mindestens ein Leistungstag auf ihn entfällt.
Beispiel:
Einheitlicher Eigenanteil pflegebedingter Aufwand pro Monat (inklusiv Ausbildungskosten): 1497,26 €
Aufenthalt bisher 6 Monate: Leistungszuschlag 15 % = Verringerung um 224,59 € monatlich d.h. neuer Eigenanteil für pflegebedingten Aufwand (inkl. Ausbildungskosten) = 1272,67 €
Aufenthalt bisher 30 Monate: Leistungszuschlag 50 % = Verringerung um 748,63 € monatlich d.h. neuer Eigenanteil für pflegebedingten Aufwand (inkl. Ausbildungskosten) = 748,63 €
Die Auszahlung der Leistungszuschläge soll im Januar laut Pflegekassen erfolgen. Heimträger und Sozialhilfeträger weisen darauf hin, dass dazu dann die Mitteilungen an die Beteiligten noch im November erforderlich sind. Dies ist notwendig, um aufwändige Rückberechnungen zu vermeiden, da die Heimkosten vorschüssig schon Anfang Januar abgerechnet werden.
Weitere Informationen zur Zusammensetzung der Heimkosten Dokument zum Download
Information ohne Gewähr Stand 21.12.2023
das Informationsschreiben zum neuen Wohngeldgesetz kann hier heruntergeladen werden.
Der Leitfaden zur Sozialhilfe für pflegebedürftige Menschen (Hilfe zur Pflege) in stationären Pflegeeinrichtungen kann hier heruntergeladen werden.
Der Leitfaden zur Sozialhilfe für pflegebedürftige Menschen (Hilfe zur Pflege) in der Ambulanten Pflege kann hier heruntergeladen werden.
Oder Sie können hierrüber direkt auf die Homepage des Bezirks Oberbayern.