Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) der Beratungsdienste der Arbeiterwohlfahrt München ist ein spezialisierter Dienst für Jugendliche und Heranwachsende mit Migrations- und Fluchterfahrung oder -hintergrund.
Der Fachbereich gliedert sich in die Bereiche Jugendhilfe im Strafverfahren und die ambulanten Maßnahmen (Beratungsgespräche, Betreuungsweisungen, Anti-Aggressivitätstraining, Orientierungs- und Sozialkompetenzkurs).
Die Arbeit basiert auf der gesetzlichen Grundlage der §52 SGB VIII und §38 JGG sowie §10 JGG.
Wir bieten sowohl die Jugendhilfe im Strafverfahren als auch die ambulanten Maßnahmen (Beratungsgespräche und Betreuungsweisungen) in folgenden Sprachen an:
Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Badini, Kurmaci, Sorani), Mazedonisch, Persisch (Dari, Farsi), Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowenisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch.
Enge Zusammenarbeit erfolgt mit der Jugendgerichtshilfe (JGH) des Stadtjugendamts, dem Jugendgericht München, der Bewährungshilfe, den Trägern der Ambulanten Maßnahmen nach §10 JGG, den Haftanstalten, der Bezirkssozialarbeit, dem Arbeitsamt und dem Jobcenter sowie weiteren Trägern der Jugendhilfe und sozialen Einrichtungen.
Die Zielgruppe der Jugendhilfe im Strafverfahren sind delinquente Jugendliche sowie deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten und Heranwachsende, welche zum Tatzeitpunkt zwischen 14 bis 21 Jahre alt gewesen sind. Die Zuweisung der Fälle erfolgt über das Stadtjugendamt München.
Die Betreuungsweisung ist eine ambulante Einzelfallhilfe für Jugendliche und Heranwachsende mit Flucht- und Migrationshintergrund, welche in diversen Sprachen angeboten wird. Die Dauer der Betreuungsweisung wird vom Jugendamt bzw. Jugendgericht festgelegt und beträgt 6 Monate bis max. 2 Jahre. Sie stellt eine individuelle Hilfestellung zur Bewältigung einer schwierigen Lebenslage durch regelmäßige Gespräche, Begleitungen zu Terminen und Beziehungsarbeit dar.
Ziel der Betreuungsweisung ist eine langfristige Betreuung und Begleitung durch eine stabile Bezugsperson in sämtlichen Lebenslagen, eine Prüfung auf Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII, die Vermeidung prekärer Lebenslagen sowie zukünftiger Delinquenz.
Die Beratungsgespräche sind eine ambulante Einzelfallhilfe für Jugendliche und Heranwachsende mit Flucht- und Migrationshintergrund, welche in diversen Sprachen angeboten wird. Die Anzahl der Beratungsgespräche wird vom Jugendamt bzw. Jugendgericht festgelegt und beträgt zwischen zwei bis fünf Gesprächen.
Ziel der Beratungsgespräche ist eine individuelle Hilfestellung zur Bewältigung einer schwierigen Lebenslage, um eine zukünftige Delinquenz zu vermeiden. Dabei findet eine gezielte Beratung zu Einzelthemen sowie Orientierungsarbeit im sozialen, politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen System in Deutschland statt. Die Jugendlichen und Heranwachsenden werden bei Bedarf an zuständige und weiterführende Beratungsstellen und Einrichtungen weitervermittelt. In den Beratungsgesprächen findet eine Prüfung auf Hinweise auf Kindeswohlgefährdung i.S. des § 8a SGB VIII statt.
Die Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten sowie die Heranwachsenden können in den Beratungsgesprächen zu spezifischen Einzelthemen wie Schule, Ausbildung, Arbeit, Schulden, Umgang mit Geld, neue Rolle als Elternteil, ausländerrechtliche Situation, Zukunftsperspektiven und Kontakt mit Behörden beraten werden. Zusätzlich soll eine Reflektion eigener Werte und Normen stattfinden.
Der Anti-Aggressivitäts-Kurs ist eine ambulante Maßnahme für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende mit Migrations- und Fluchthintergrund, welchen der Umgang mit den eigenen Emotionen (v.a. Aggressionen, Ärger) schwer fällt. Sie sehen bisher Gewalt als eine Lösungsmöglichkeit für Probleme und Konflikte und sind mit einem Gewaltdelikt (v.a. Körperverletzung, Sachbeschädigung) straffällig geworden.
Der Kurs besteht aus zehn Gruppenabenden, zwei erlebnispädagogischen Einheiten, Vor-, Anamnese- und Nachgesprächen sowie Einzelgesprächen nach individuellem Bedarf. Dabei wird eine Überprüfung des Kindeswohls nach §8a SGB VIII durchgeführt. Sollte es erforderlich sein erfolgt eine Weitervermittlung an geeignete Fachstellen.
Der Kurs wird von einem geschlechtsparitätischen Trainer*innenteam mit Zusatzausbildung als Anti-Gewalt-Trainer*innen durchgeführt. Deutschkenntnisse sind keine zwingende Voraussetzung und bei Bedarf können Sprachmittler hinzugezogen werden.
Kooperationspartner beim AAK sind die Ausländerbehörde, Rechtsmediziner*innen, Rechtsanwält*innen das Projekt HEROES sowie die Polizei.
Der Orientierungs- und Sozialkompetenzkurs ist eine ambulante Maßnahme für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende mit Migrations- und Fluchthintergrund, die seit kurzem in Deutschland sind und einen besonderen Bedarf an Auseinandersetzung mit rechtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Fragen aufweisen. Der Kurs besteht aus zehn Gruppenabenden, Vor- und Nachgesprächen sowie Einzelgesprächen nach individuellem Bedarf. Dabei erfolgt eine Überprüfung des Kindeswohls nach §8a SGB VIII. Sollte es erforderlich sein erfolgt eine Weitervermittlung an geeignete Fachstellen.
Deutschkenntnisse sind keine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs. Die sprachliche Verständigung erfolgt mit muttersprachlichen geschlechtsparitätischen Trainer*innen und zusätzlichen Sprachmittler*innen. Kooperationspartner, mit welchem im OSK zusammengearbeitet wird, sind die Ausländerbehörde, Rechtsanwält*innen sowie die Polizei.
gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII, § 29 SGB VIII, § 8a SGB VIII, § 72 a SGB VIII (Münchner Grundvereinbarung Kinderschutz), § 5 BDSG und § 85 SGB X