Jugendhilfe im Strafverfahren
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Über uns - Allgemeines und Entwicklung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) der Beratungsdienste der Arbeiterwohlfahrt München ist ein spezialisierter Dienst für Jugendliche und Heranwachsende mit Migrations- und Fluchterfahrung oder -hintergrund.

Der Fachbereich gliedert sich in die Bereiche Jugendhilfe im Strafverfahren und die ambulanten Maßnahmen (Beratungsgespräche, Betreuungsweisungen, Anti-Aggressivitätstraining, Orientierungs- und Sozialkompetenzkurs).

Die Arbeit basiert auf der gesetzlichen Grundlage der §52 SGB VIII und §38 JGG sowie §10 JGG.

Wir bieten sowohl die Jugendhilfe im Strafverfahren als auch die ambulanten Maßnahmen (Beratungsgespräche und Betreuungsweisungen) in folgenden Sprachen an:

Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Badini, Kurmaci, Sorani), Mazedonisch, Persisch (Dari, Farsi), Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowenisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch.

 


Unsere Kooperationspartner

Enge Zusammenarbeit erfolgt mit der Jugendgerichtshilfe (JGH) des Stadtjugendamts, dem Jugendgericht München, der Bewährungshilfe, den Trägern der Ambulanten Maßnahmen nach §10 JGG, den Haftanstalten, der Bezirkssozialarbeit, dem Arbeitsamt und dem Jobcenter sowie weiteren Trägern der Jugendhilfe und sozialen Einrichtungen.


Unsere Leistungen

Die Zielgruppe der Jugendhilfe im Strafverfahren sind delinquente Jugendliche sowie deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten und Heranwachsende, welche zum Tatzeitpunkt zwischen 14 bis 21 Jahre alt gewesen sind. Die Zuweisung der Fälle erfolgt über das Stadtjugendamt München.

 

Die Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe im Strafverfahren umfassen:

  • Beratung, Betreuung und Begleitung der Jugendlichen und ihrer Erziehungsberechtigten sowie der Heranwachsenden während des gesamten Strafverfahrens.
     
  • Durchführung von Beratungsgesprächen, Erhebung der persönlichen Verhältnisse, Eruierung aktueller Herausforderungen und des sozialpädagogischen Unterstützungsbedarfs.
     
  • Aufklärung der Jugendlichen, ihrer Eltern und der Heranwachsenden über das jugendrichterliche Verfahren, ihre Rechte und Pflichten sowie Ablauf und Konsequenzen des Verfahrens.
     
  • Berücksichtigung der und Aufklärung über die ausländerrechtliche Situation sowie Folgen der Delinquenz auf den Aufenthaltsstatus.
     
  • Informieren über das BZR und Erziehungsregister.
  • Abklärung Jugendhilfebedarf §§ 27 ff. SGB VII und Einleitung der Hilfen per Hilfeplanverfahren.
     
  • Betreuung in Untersuchungshaft, Möglichkeiten der Untersuchungshaftvermeidung prüfen.
     
  • Unterstützung und Begleitung der Jugendlichen und Heranwachsenden durch Teilnahme an der Hauptverhandlung .
     
  • Sozialpädagogische Stellungnahme, Prognose und Ahndungsvorschlag vor der*m Jugendrichter*in.
     
  • Anmeldung der Maßnahmen und Überwachung der Erfüllung der auferlegten Weisungen.
     
  • Prüfung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung i.S. des § 8a SGB VIII.

Die Betreuungsweisung ist eine ambulante Einzelfallhilfe für Jugendliche und Heranwachsende mit Flucht- und Migrationshintergrund, welche in diversen Sprachen angeboten wird. Die Dauer der Betreuungsweisung wird vom Jugendamt bzw. Jugendgericht festgelegt und beträgt 6 Monate bis max. 2 Jahre. Sie stellt eine individuelle Hilfestellung zur Bewältigung einer schwierigen Lebenslage durch regelmäßige Gespräche, Begleitungen zu Terminen und Beziehungsarbeit dar.

Ziel der Betreuungsweisung ist eine langfristige Betreuung und Begleitung durch eine stabile Bezugsperson in sämtlichen Lebenslagen, eine Prüfung auf Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII, die Vermeidung prekärer Lebenslagen sowie zukünftiger Delinquenz.

Die Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten wie auch die Heranwachsenden werden beispielsweise bei folgenden Themen unterstützt:

  • Orientierung im sozialen, politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen System in Deutschland.
     
  • Integration der Jugendlichen und Heranwachsenden in das Schulsystem bzw. in den Arbeitsmarkt.
     
  • Unterstützung beim Erlernen des Umgangs mit Geld und Finanzen sowie bei der Schuldenregulierung.
     
  • Aufklärung über Rechte und Pflichten in der jeweiligen Lebenssituation.
     
  • Erarbeitung von realistischen Zukunftsmöglichkeiten sowie kleinschrittige Planung und Begleitung bei der Umsetzung dieser.
  • Anleitung zur Selbstreflektion und zur Auseinandersetzung mit den persönlichen Werten und Normen.
     
  • Hilfestellungen bei Erziehungs- und partnerschaftlichen Fragen.
     
  • Förderung der psychischen und physischen Gesundheit, ggf. Thematisierung von Konsum und Abhängigkeit (Zigaretten, Alkohol, Drogen, Wetten, etc.).
     
  • Hilfe bei ausländerrechtlichen Fragen und Belangen, u.a. Begleitung zur Ausländerbehörde.
     
  • Unterstützung bei der Verselbständigung

Die Beratungsgespräche sind eine ambulante Einzelfallhilfe für Jugendliche und Heranwachsende mit Flucht- und Migrationshintergrund, welche in diversen Sprachen angeboten wird. Die Anzahl der Beratungsgespräche wird vom Jugendamt bzw. Jugendgericht festgelegt und beträgt zwischen zwei bis fünf Gesprächen.

Ziel der Beratungsgespräche ist eine individuelle Hilfestellung zur Bewältigung einer schwierigen Lebenslage, um eine zukünftige Delinquenz zu vermeiden. Dabei findet eine gezielte Beratung zu Einzelthemen sowie Orientierungsarbeit im sozialen, politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen System in Deutschland statt. Die Jugendlichen und Heranwachsenden werden bei Bedarf an zuständige und weiterführende Beratungsstellen und Einrichtungen weitervermittelt. In den Beratungsgesprächen findet eine Prüfung auf Hinweise auf Kindeswohlgefährdung i.S. des § 8a SGB VIII statt.

Die Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten sowie die Heranwachsenden können in den Beratungsgesprächen zu spezifischen Einzelthemen wie Schule, Ausbildung, Arbeit, Schulden, Umgang mit Geld, neue Rolle als Elternteil, ausländerrechtliche Situation, Zukunftsperspektiven und Kontakt mit Behörden beraten werden. Zusätzlich soll eine Reflektion eigener Werte und Normen stattfinden.

Der Anti-Aggressivitäts-Kurs ist eine ambulante Maßnahme für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende mit Migrations- und Fluchthintergrund, welchen der Umgang mit den eigenen Emotionen (v.a. Aggressionen, Ärger) schwer fällt. Sie sehen bisher Gewalt als eine Lösungsmöglichkeit für Probleme und Konflikte und sind mit einem Gewaltdelikt (v.a. Körperverletzung, Sachbeschädigung) straffällig geworden.

Der Kurs besteht aus zehn Gruppenabenden, zwei erlebnispädagogischen Einheiten, Vor-, Anamnese- und Nachgesprächen sowie Einzelgesprächen nach individuellem Bedarf. Dabei wird eine Überprüfung des Kindeswohls nach §8a SGB VIII durchgeführt. Sollte es erforderlich sein erfolgt eine Weitervermittlung an geeignete Fachstellen.

Der Kurs wird von einem geschlechtsparitätischen Trainer*innenteam mit Zusatzausbildung als Anti-Gewalt-Trainer*innen durchgeführt. Deutschkenntnisse sind keine zwingende Voraussetzung und bei Bedarf können Sprachmittler hinzugezogen werden.

Kooperationspartner beim AAK sind die Ausländerbehörde, Rechtsmediziner*innen, Rechtsanwält*innen das Projekt HEROES sowie die Polizei.

Ziele des Anti-Aggressivitäts-Kurses sind:

  • Förderung sozialer Kompetenzen, insbesondere von Konflikt- und Kooperationsfähigkeit, Förderung von Empathie
     
  • Erlernen gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien und Umgang mit Aggressionen und Beleidigungen
  • Auseinandersetzung mit dem eigenen Gewaltverhalten und der Tat
     
  • Beratung der Jugendlichen und Heranwachsenden mit dem Ziel der Unterstützung bei der Lebensbewältigung und der Vermeidung weiterer Delinquenz

Der Orientierungs- und Sozialkompetenzkurs ist eine ambulante Maßnahme für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende mit Migrations- und Fluchthintergrund, die seit kurzem in Deutschland sind und einen besonderen Bedarf an Auseinandersetzung mit rechtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Fragen aufweisen. Der Kurs besteht aus zehn Gruppenabenden, Vor- und Nachgesprächen sowie Einzelgesprächen nach individuellem Bedarf. Dabei erfolgt eine Überprüfung des Kindeswohls nach §8a SGB VIII. Sollte es erforderlich sein erfolgt eine Weitervermittlung an geeignete Fachstellen.

Deutschkenntnisse sind keine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs. Die sprachliche Verständigung erfolgt mit muttersprachlichen geschlechtsparitätischen Trainer*innen und zusätzlichen Sprachmittler*innen. Kooperationspartner, mit welchem im OSK zusammengearbeitet wird, sind die Ausländerbehörde, Rechtsanwält*innen sowie die Polizei.

Ziele des Orientierungs- und Sozialkompetenzkurses sind:

  • Förderung sozialer Kompetenzen, insbesondere von Konflikt- und Kooperationsfähigkeit
     
  • Abklären individueller Bedarfe in verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere Wohnen, Bildung, Ausbildung/Arbeit, Sucht und Vermittlung an zuständige Stellen 
     
  • Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Normen und Werten sowie den Themen Stolz und Ehre sowie Geschlechterrollen
     
  • Aufklärung über psychische und sexuelle Gesundheit und Folgen von Alkohol- und Drogenkonsum
  • Umgang mit Geld und Schuldenregulierung
     
  • Beratung der Jugendlichen und Heranwachsenden mit dem Ziel der Unterstützung bei der Lebensbewältigung und der Vermeidung weiterer Delinquenz
     
  • Orientierung in Freizeitangeboten in München
     
  • Erarbeitung von Zukunftsperspektiven

Programm für die Prävention von Delinquenz bei jungen Flüchtlingen

gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII, § 29 SGB VIII, § 8a SGB VIII, § 72 a SGB VIII (Münchner Grundvereinbarung Kinderschutz), § 5 BDSG und § 85 SGB X

Kurzbeschreibung

  • Aufsuchende Arbeit, Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit  für junge Flüchtlinge
  • Aufbau eines Jugendteams, bestehend aus jungen Flüchtlingen verschiedener Fluchtländer, die mit dem peer-to-peer-Ansatz für neu nach Deutschland (München) kommende junge Flüchtlinge Hilfestellung geben
  • Enge Zusammenarbeit mit Erstaufnahmeeinrichtung, Asylunterkünfte, Jugend-Wohnprojekte, Amt für Wohnen und Migration, Vormünder, Sprachkurse, Schulen

Ziele

  • Förderung von Orientierung als Flüchtling in Deutschland und sozialer Kompetenzen, insbesondere von Kultur-, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit
  • Vermittlung in Sprachkurse und Schulen, Unterstützung bei Fragen zu Nachhilfe, Fragen der Lebensbewältigung
  • Prüfung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII (Kinderschutzgesetz)
  • Beratung der Jugendlichen und Heranwachsenden  mit dem Ziel der Unterstützung bei der Lebensbewältigung und der Vermeidung von Delinquenz
  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen mit Fluchtgeschichte, Hinführung zur Jugendleiterschulung und dem Einsatz als Peer

Zielgruppe(n)

  • Neu nach Deutschland (München) kommende junge Flüchtlinge zwischen 14 und 26 Jahren aus verschiedenen Fluchtländern
  • Junge Flüchtlinge, die bereits seit längerem in München (Deutschland) leben und als Peers im Projekt tätig sind