Ambulante Erziehungshilfe
für unbegleitete und minderjährige Flüchtlinge

Ambulante Erziehungshilfen für unbegleitete (minderjährige) Flüchtlinge (UMF/UF) wurde im Jahr 2006 gemeinsam mit dem Stadtjugendamt München als Angebot entwickelt und wird in den Sprachen Arabisch, Dari, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch und Kurdisch durchgeführt. 

Die Leistungen können über das Stadtjugendamt München beantragt werden.

Die rechtlichen Grundlagen sind die §§ 27 ff. SGB VIII i.V. mit §36 SGB VIII


 

Unsere Zielgruppe ist

  • Unbegleitet, d.h. sie/er reist ohne Begleitung von Personensorgeberechtigten in Deutschland  ein.
  • Minderjährig, d.h. nach der Kinderrechtskonvention alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder Volljährig zwischen 18 und 21 Jahren.
  • Flüchtling, d.h. sie/er verließ aufgrund von politischen, religiösen und ethischen Zwangsmaßnahmen, Kriegen oder existenzgefährdenden Notsituationen ihre/seine  Heimat vorübergehend oder auf Dauer.
  • ab 14 J. und lebt bei Verwandten in einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft
  • ab 14 J. und lebt bei Verwandten außerhalb einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft 
     
  • lebt in einem städtischen Wohnprojekt
  • will nicht in der stationären Jugendhilfe untergebracht werden
  • hat bereits eigene Kinder
  • soll aus einem betreuten Wohnsetting in eine eigene Wohnung entlassen werden
     
  • straffällig geworden und hat bisher noch keine Jugendhilfeleistung erhalten
  • zwischen 18 und 21 Jahren und lebt in einer Gemeinschaftsunterkunft 
     
  • hat noch nie Jugendhilfeleistungen erhalten und der Vormund oder sie/er selbst als Volljährige stellen einen Antrag auf HzE/AEH nach §41 SGB VIII
  • stationär untergebracht und die Entlassung in eine Gemeinschaftsunterkunft o.ä. steht bevor