Unsere Brauerei Haidbräu ist eine von insgesamt sieben anerkannten WfbM-Betriebsstätten der AWO München ConceptLiving GmbH. In unserer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) werden hochwertige Produkte für Privat- und Großkunden hergestellt.

 

In unserer AWO-Brauerei Haidbräu in Fröttmaning wird besonders schmackhaftes Bier gebraut.

Wir verwenden ausschließlich hochwertige Zutaten von ausgewählten Produzenten, unser Bier ist unfiltriert und es werden keine Zusatzstoffe zur Haltbarmachung verwendet.

Der Sud wird handverlesen angesetzt, in der Sudpfanne bekommt unser Bier bei der entsprechenden Temperatur, alles was es in den nächsten sechs Wochen zur Gärung für ein besonders gutes Bier benötigt.  Im Haidbräu setzen wir die Grundsätze für Inklusion und Lebensmittelqualität ideal um.

Die Brauerei wird von unserem Diplom Braumeister mit einschlägiger Ausbildung und pädagogischer Zusatzausbildung geleitet. Der Betriebsleiter ist dabei sowohl für die produktiven Abläufe, als auch für die Anleitung von maximal neun behinderten Menschen verantwortlich, die im Schrot- und Sudhaus, in der Gär- und Lagerung und im Verkaufsladen eingesetzt werden.

Wir brauen drei unterschiedliche Biere

  • Roter Märzen: Unser untergärig gebrautes Märzenbier hat seine natürlich rote Farbe von erstklassigen Spezialmalzen
  • Goldener Weizen: Unser obergärig gebrautes Weizenbier beeindruckt durch seine naturtrübe goldene Farbe und seinen spritzigen Geschmack
  • Helle Freude: Unsere Helle Freudebesticht durch seineleuchtende Farbe undseinen milden, süffigenGeschmack

Haidbräu Bier im Ladengeschäft

Gravelottestr. 8
Tel. 089 / 45832-288

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag von 11.30 Uhr bis 16.30 Uhr

 

Wir liefern unser Bier

auch zu Ihnen nach Hause:

Unser Bier erhalten Sie in 0,3, 0,5 und 1 Liter Flaschen, sowie in Fässern zu 10, 20 und 30 Litern.
Wir liefern immer Mittwochs und Freitags, nur in München,  ab 8 Flaschen kostenfrei.

Möchten Sie etwas bestellen, dann klicken Sie einfach auf unser Bestellformular.
Hier finden Sie unsere aktuelle Preisliste.

Ausgleichsabgabe:

Die Ausgleichsabgabe oder Schwerbehindertenabgabe gemäß § 160 SGB IX ist vom Arbeitgeber ab 20 Mitarbeiter*innen an das zuständige Integrationsamt zu entrichten. 
Arbeitgeber, die mit anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen zusammenarbeiten, können gemäß § 223 SGB IX, 50% des Gesamtrechnungsbetrages, abzüglich der Materialkosten auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.