Der Fachbereich begann 1988 mit Erziehungsbeistandschaften, 1994 kam das Aufgabengebiet Sozialpädagogische Familienhilfe hinzu. Im Jahr 2000 wurde der Fachbereich im Rahmen der Flexibilisierung und Dezentralisierung erzieherischer Hilfen durch die Landeshauptstadt München in Ambulante Erziehungshilfen (AEH) umstrukturiert.
Unser Fachbereich bietet Betreuung, Begleitung und Unterstützung und damit eine bedarfs- und ressourcenorientierte Versorgung von Migrantinnen und Migranten im Stadtgebiet München und in der Sozialregion Mitte (Altstadt-Lehel, Isarvorstadt, Maxvorstadt, Ludwigsvorstadt) in unterschiedlichen Sprachen an:
Unsere rechtlichen Arbeitsgrundlagen
basieren auf dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz):
§ 27 Hilfe zur Erziehung i.V. mit § 36 Mitwirkung, Hilfeplan
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistandschaft
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
Die Leistungen können über die Sozialbürgerhäuser der Landeshauptstadt München nachgefragt werden.
Die Teilnahme an Projekten ist nur für Leistungsberechtigte nach dem Hilfeplanverfahren §36 SGB VIII möglich.
Die Ambulanten Erziehungshilfen werden gefördert durch die Landeshauptstadt München.