










„Wie will ich in Zukunft leben?“, „Wo möchte ich wohnen?“, „Von wem will ich betreut oder gepflegt werden?“
Wer sich für einen Einzug in ein Pflegeheim entscheidet, ist bei der Münchner Arbeiterwohlfahrt an der richtigen Adresse. So individuell die einzelnen Häuser sind, so einheitlich sind die Haltungen und Werte unserer qualifizierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sorgen mit ihrer täglichen Arbeit dafür, dass unsere Bewohnerinnen und Bewohner in Würde altern können.
Die Menschen, die bei uns wohnen, haben ganz unterschiedliche Erfahrungen im Leben gemacht. Manchen ist es gut ergangen, andere haben viele Schicksalsschläge erfahren müssen. Wir von der AWO München-Stadt bringen schon seit 1921 Menschen zusammen. Bei uns ist nicht entscheidend, wo jemand herkommt, ob auf dem Konto viel Geld oder wenig ist. Wir sind für alle da.
Wir möchten auch für Sie da sein!
Die zentrale Belegung für Pflegeplätze koordiniert, plant und steuert die Belegung für die Senioren- und Pflegeheime der AWO München-Stadt, in enger Zusammenarbeit mit den Pflegeüberleitungen der jeweiligen Einrichtungen.
Wohn- und Pflegeheime der Münchner AWO finden Sie in vielen Stadtteilen der Isarmetropole. Unsere Übersicht zeigt die Einrichtungen in Ihrer Nähe.
In unseren elf Seniorenpflegeheimen in und um München werden Sie sich gut aufgehoben und versorgt fühlen. Wir bieten Ihnen für alle Pflegegrade eine fachlich qualifizierte individuelle Pflege auf hohem Niveau und eine ganzheitliche Betreuung an. In allen unseren Heimen gibt es möblierte Einzel- und Doppelzimmer, meist mit Balkon oder Zugang zum Garten. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, kleinere Möbelstücke mitzubringen.
Unsere Pflegeteams arbeiten nach den aktuellen fachlichen Standards der Qualitätsentwicklung. Ihre Arbeit wird durch Mitarbeitende im Sozialdienst und in der Beschäftigung auf vielfältige Weise unterstützt. Sie stehen Ihnen und Ihren Angehörigen gerne beratend und begleitend zur Seite.
In unseren zehn Seniorenpflegeheimen in und um München werden Sie sich gut aufgehoben und versorgt fühlen. Wir bieten Ihnen für alle Pflegegrade eine fachlich qualifizierte individuelle Pflege auf hohem Niveau und eine ganzheitliche Betreuung an.
Wir wollen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern Eigeninitiative und ein selbstbestimmtes Leben erhalten und gleichzeitig Sicherheit und Fürsorge bieten. Um dies zu gewährleisten, fördern wir vorhandene Ressourcen und unterstützen bei Defiziten. Unsere aktivierende Pflege richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Bewohner.
Das Angebot wird je nach Haus durch Einzelbetreuung, gemeinschaftliche Aktivitäten, Ausflüge und Feste sowie Dienstleistungen im Haus wie Friseur und Fußpflege abgerundet. In allen Häusern bieten wir selbstverständlich Vollverpflegung mit Menüauswahl und einer abwechslungsreichen Küche.
Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist bieten alle unsere Seniorenpflegeheime Kurzzeitpflege an. Dies kann der Fall sein, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch etwas Zeit zur Erholung nötig ist, beziehungsweise wenn das Zuhause noch nicht auf die Versorgung eingerichtet ist. Oder wenn pflegende Angehörige die Pflege zu Hause aufgrund eines Urlaubs oder Krankheit nicht leisten können.
Die Interessen der Heimbewohner werden vom Heimbeirat vertreten.
In einem innovativen Projekt haben sich ausgewählte AWO-Einrichtungen in Bayern zusammengeschlossen, um einen Perspektivwechsel von einer leistungsorientierten hin zu einer wertegeleiteten Personal- und Organisationsentwicklung in Senioreneinrichtungen einzuläuten. Daran beteiligt sind der Kreisverband München-Stadt mit seinen Senioren- und Pflegeheimen Horst – Salzmann - Zentrum, Fritz – Kistler - Haus und Wilhelm – Hoegner Haus in Begleitung der Hans-Weinberger-Akademie der AWO e.V. (HWA) sowie der Bezirksverband Ober- und Mittelfranken und einige seiner Kreisverbände.
Seit Juli 2023 gibt es einen neuen Schlüssel für die Personalbemessung in der Pflege für stationäre Langzeiteinrichtungen. Demnach werden nun Pflegehilfs-, -assistenz- und -fachkräfte nach einem Schlüssel umgesetzt, der die 50%-Fachkraftquote heruntersetzt sowie einjährig qualifizierten Assistenzkräften (Pflegefachhelfer*innen) eine neue Bedeutung gibt. Der Gesetzgeber hat flankierend die Durchführung von geeigneten Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung vorgesehen.
Hier setzt das im Dezember 2022 gestartete Forschungsprojekt „Es ist unsere Pflege!“ an, dessen Projektskizze, Ziele und Inhalte gemeinsam vom Fachbereich Senioren und Pflege des AWO Bezirksverbands Ober- und Mittelfranken e.V. und der Hans-Weinberger-Akademie der AWO e.V. (HWA) nach einer Grundidee der HWA konzipiert wurden. Beteiligt sind am Projekt neben Senioreneinrichtungen des AWO Bezirksverbands Ober- und Mittelfranken Einrichtungen der AWO Kreisverbände Bamberg Stadt und Land, Bayreuth-Stadt, Mittelfranken-Süd, Kulmbach und München-Stadt.
Das Projekt nimmt die Erhaltung einer hohen Pflegequalität angesichts sich verändernder Rahmenbedingungen wie auch die Bedürfnisse von Bewohner*innen und Pflegepersonal in Senioreneinrichtungen in den Blick. Konkret werden Einrichtungen dabei begleitet, Gelingendes zu evaluieren, Kompetenzen zu erkennen und zu stärken, nachhaltige Entwicklungen anzustoßen sowie neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Damit dies gelingt, finden Inhouse-Qualifizierungen, Fachberatungen und ein regelmäßiger einrichtungsübergreifender Erfahrungsaustausch statt. Das Projekt läuft bis Ende 2025.
Mit dem Blick darauf, was in der Pflege täglich gelingt und welche immensen Leistungen durch Pflegekräfte immer wieder erbracht werden, wird das Selbstbewusstsein, nicht zuletzt externen Behörden gegenüber, gestärkt. Die Wertschätzung des großen Engagements unserer Mitarbeiter*innen steht hier im Fokus.
Einen guten Überblick über das Forschungsprojekt „Es ist unsere Pflege!“ gibt ein Erklärvideo.
Das innovative, wertschätzende Vorgehen zur Kompetenzermittlung im Rahmen eines „Kompetenzdialogs“ wird in einem weiteren Erklärvideo beschrieben.
Ausführliche Informationen zum Forschungsprojekt „Es ist unsere Pflege!“ finden sich auf der Projektwebseite.
Die Pflegeeinrichtung erhebt einen Tagessatz, gestaffelt je nach Eingruppierung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst (MD). Alle Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung (Raumreinigung, Wäscheversorgung, Servicedienste) sind im Heimentgelt enthalten. Zur Erläuterung der Heimkosten steht Ihnen auf dieser Internet-Seite unter Zentrale Belegung das Dokument Info Heimkosten zur Verfügung.
Wenn Sie einen Platz in einem unserer Heime suchen, müssen Sie nicht alle Häuser einzeln anfragen. Gerne berät Sie Frau Eckert in unsererZentralen Belegung über Angebote, verschiedene Wohnformen und freie Plätze.
Aber selbstverständlich können Sie alle unsere Einrichtungen gerne im Internet oder persönlich vorort (nach Terminvereinbarung) unter die Lupe nehmen!
Der Gesetzgeber will, dass sich die Pflegekasse am zu zahlenden Eigenanteil für den Pflegeaufwand stärker beteiligt. Je länger der Pflegebedürftige vollstationäre Pflegeleistungen nach § 43 SGB XI bezieht, desto höher wird der Leistungszuschlag (nach § 43c SGB XI) zur Verringerung des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen erhalten einen „Leistungszuschlag“, welcher sich seit dem 01.01.2024 erhöht hat. Der Leistungszuschlag auf den jeweils zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen inklusive der Ausbildungsumlage beträgt für Pflegebedürftige der *Pflegegrade 2 bis 5 bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von:
Angefangene Monate werden als voll angerechnet.
Diese Zuschläge werden zusätzlich zu dem bereits nach Pflegegraden differenzierten Leistungsbetrag gezahlt.
Alle Pflegezeiten in vollstationärer Pflege vor dem 1. Januar 2022 werden bei der Ermittlung der Verweildauer mitgezählt, unabhängig davon, ob diese zusammenhängend oder getrennt erfolgte. Grundsätzlich wird ein Kalendermonat voll berücksichtigt, sobald mindestens ein Leistungstag auf ihn entfällt.
Information ohne Gewähr Stand 07.02.2025
das Informationsschreiben zum neuen Wohngeldgesetz kann hier heruntergeladen werden.
Der Leitfaden zur Sozialhilfe für pflegebedürftige Menschen (Hilfe zur Pflege) in stationären Pflegeeinrichtungen kann hier heruntergeladen werden.
Der Leitfaden zur Sozialhilfe für pflegebedürftige Menschen (Hilfe zur Pflege) in der Ambulanten Pflege kann hier heruntergeladen werden.
Oder Sie können hierrüber direkt auf die Homepage des Bezirks Oberbayern.