Wir sind wegen Corona erst recht für Sie da!

Durch die Corona-Pandemie sind viele Privatpersonen, z.B. durch Kurzarbeit, unerwartet in eine finanzielle Schieflage geraten.

Wir bieten fachkompetente und kostenlose Unterstützung -Sie können sich gerne vorab druch unseren Flyer zum Download informieren.

Für alle unter 26 Jahre haben wir unsere Jugendschuldnerberatung - auch  hier gibt es einen Flyer zum Download

Für Ratsuchende aus dem Landkreis München gibt es jetzt die Schuldnerberatung des AWO-Kreisverbands München-Land e.V.


Aktionswoche Schuldnerberatung 2021

  • Wenn Menschen in (finanzielle) Not geraten, brauchen sie Unterstützung. Die AG SBV fordert daher bundesweit einen Rechtsanspruch auf kostenlose Schuldnerberatung für alle. Insbesondere im ländlichen Bereich, in denen Schuldnerberatungsstellen für einen ganzen Landkreis zuständig sind, wird es rasch zu einer Überlastung des Beratungssystems kommen. Dies hat zur Folge, dass hilfesuchenden Menschen dann de facto keine Hilfe bekommen.
     
  • Die AG SBV bedauert sehr, dass die Speicherdauer der Erteilung der Restschuldbefreiung in der SCHUFA nicht von drei auf ein Jahr verkürzt wurde. Lange Speicherfristen von negativen Merkmalen erschweren nachweislich einen wirtschaftlichen Neustart für Überschuldete, der sich auf viele Lebensbereiche auswirkt. So haben Menschen mit negativen Merkmalen bei Auskunfteien, auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance, eine Wohnung zu finden.

Die Aktionswoche Schuldnerberatung wird veranstaltet von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihr haben sich Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zusammengeschlossen. http://www.aktionswoche-schuldnerberatung.de

Die Kurzfassung des Forderungspapiers der Arbeitsgemeinschaft finden Sie hier.

 

 

 


Telefonische Erstberatung:

Dienstag:       11 Uhr  - 12 Uhr
Donnerstag:    9 Uhr  - 10 Uhr          
Freitag:           10 Uhr - 11 Uhr

Tel:  089  5155 645-0

Nach Terminvereinbarung

erreichen Sie die
Schuldner- und Insolvenzberatung hier:
Neumarkter Straße 22
81673 München

Wegbeschreibung am Ende der Seite


  • Das Angebot richtet sich an alle Einwohner*innen der Stadt München.
  • Ratsuchende aus dem Landkreis München können sich hier melden.
  • Für alle unter 26 Jahre haben wir unsere Jugendschuldnerberatung.
  • Die Erstberatung erfolgt am Telefon zu den oben genannten Sprechzeiten.
  • Für eine längerfristige persönliche Beratung können wir Sie auf unsere Warteliste aufnehmen.
  • Während der Wartezeit können Sie die Telefonberatung weiter nutzen.
  • Die Beratung unterliegt den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und der Schweigepflicht.
  • Geldmittel werden nicht bereitgestellt oder vermittelt.
  • Bestandsaufnahme / Existenzsicherung

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation.
Die Beratung beginnt mit der Klärung der finanziellen Existenzsicherung.
Wir prüfen mögliche Ansprüche auf staatliche Leistungen und vermitteln weiter.

  • Haushaltsplanung

Wir erstellen eine Auflistung aller regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben.
Wir erstellen so gemeinsam mit den Ratsuchenden einen realistischen Haushaltsplan.

  • Forderungsüberprüfung / Pfändungsschutz

Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit von Forderungen, auch mit Hilfe anwaltlicher Beratung.
Wir informieren zum Pfändungsschutz und der Verhinderung von Vollstreckungsmaßnahmen.

  • Schuldenregulierung

Wir zeigen Lösungswege auf und helfen bei der schrittweisen Umsetzung.
Wir verhandeln mit Gläubigern über Zahlungsaufschub, Ratenzahlungen oder Vergleiche.

  • Insolvenzberatung

Wir informieren über die Voraussetzungen und den Ablauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • Wir informieren über Schutzmöglichkeiten bei Androhung gerichtlicher Maßnahmen.
  • Wir beraten zum Umgang mit Inkassoschreiben und mit Mahn- und Vollstreckungsbescheiden.
  • Wir erläutern Fragen zur Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher.
  • Wir informieren zu Pfändungen (Lohnpfändung, Kontopfändung),  und zur Pfändungstabelle (§850c ZPO).
  • Wir informieren über den Rechtsanspruch auf ein Basiskonto.
  • Wir beraten zur Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto.
  • Wir erstellen P-Konto-Bescheinigungen zur Erhöhung des Grundfreibetrags.

Die Verbraucherinsolvenz bietet die Möglichkeit, innerhalb von 3 Jahren die Schulden zu bereinigen.
Dies ist auch möglich, wenn kein Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.

  • Wir sind eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle nach § 305 InsO
  • Wir informieren umfassend über die Voraussetzungen der Antragstellung.
  • Wir führen den verpflichtenden außergerichtlichen Einigungsversuch durch.
  • Wir bescheinigen das Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungen.
  • Wir helfen bei der Antragstellung vor Gericht.
  • Wir vertreten je nach Bedarf in einzelnen Abschnitten des Insolvenzverfahrens vor Gericht.

 

  • Überblick verschaffen

Öffnen Sie die Briefe der Gläubiger – auch wenn’s schwerfällt ...
Sortieren Sie die Briefe erst nach Aktenzeichen und dann nach Datum (neueste Post ganz oben).
Die sortierte Post legen Sie in einem Ordner ab, für jeden Gläubiger ein Trennblatt einlegen.  
.... und zum Schluss wird eine Gläubigerliste erstellt.
Falls Sie nicht alle Briefe aufgehoben haben, können Sie eine kostenlose Schufa Selbstauskunft einholen.
Informieren Sie Ihre Gläubiger, dass Sie nicht zahlen können, hier finden Sie ein Musterschreiben.  

  • Haushaltsplan erstellen

Wenn Sie alle Einnahmen und Ausgaben in einem Plan auflisten, können Sie sich einen Überblick über Ihren monatlichen finanziellen Bedarf verschaffen. So können einen Haushaltsplan ausfüllen.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung und  Jugendschuldnerberatung ist eine Einrichtung unter Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München Stadt e.V. (AWO) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Kreisverband München.

Sie wird finanziert durch einen Zuschuss des Sozialreferats der Landeshauptstadt München, eine Förderung der Insolvenzberatung durch den Freistaat Bayern sowie aus Eigenmitteln.


So erreichen Sie uns nach Terminabsprache

Da es keine Parkplätze gibt,  empfehlen wir folgende Verkehrsmittel:

S-Bahn:  S 2,S 4,S 6 und S 8, Haltestelle Leuchtenbergring (nicht Barrierefrei), Fußweg: 230m (ca. 5 Minuten)
Straßenbahn: Linie 21, Haltestelle Ampfingstraße oder Schlüsselbergstraße, Fußweg: 800m (ca. 8 Minuten)
Bus: Linie 190 und 191, Haltestelle Schlüsselbergstraße oder Neumarkter Straße, Fußweg: 800m (ca. 8 Minuten)