Die Mieter*innen können die Beratung zu den angegebenen Sprechzeiten und nach Vereinbarung kostenlos und freiwillig in Anspruch nehmen. Wir orientieren uns dabei an den individuellen Bedürfnissen der Bewohner*innen und arbeiten resseourcen- und lösungsorientiert. Aufgrund von langjähriger, sozialpädagogischer Erfahrung und Kenntnisse der Siedlung sind wir ausgezeichnet vernetzt, entsprechend können wir auch bedarfsgerecht, weiterführende Hilfen vermitteln.
Unsere Angebote umfassen unter anderem:
- Hilfen beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen (z.B. Beratung zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen auf der Grundlage der aktuellen gesetzliche Grundlagen, Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen zu Arznei-, Verband- und Heilmittel, Gebührenbefreiungsanträge für Rundfunk und Fernsehen; etc.)
- Begleitung bei Behördengängen, Vermittlung von Pflegeleistungen, Unterstützung beim Schriftverkehr, Verständlich machen von eingegangener Post, aber auch Vermittlung von rechtlicher Unterstützung, Vermittlung von Schuldnerberatung etc.
- Beratung und Klärung von Problemen
- Langfristige Begleitung
- Psychosoziale Betreuung
- Vermittlung von Hilfen
- Koordination bei Erkrankungen / altersspezifischen Problemen
- Aufbau eines Unterstützungsnetzwerks im Arbeitsbereich
- Beratung von Angehörigen
- Intervention bei Gefährdungen
- Krisenintervention
Stärkung des Miteinanders der Mieterschaft:
- Aufbau von Nachbarschaftshilfen
- gemeinsame Aktionen und Ausflüge
- regelmäßige Veranstaltungen (Monatstreff, Geburtstagsfeiern, Frauentreff, etc.)
- Hinweise auf kulturelle Aktivitäten in der Nähe, ggf. Aktivierung durch Begleitung
Integration von neuen Mieter*innen:
- Wilkommenskultur durch Begrüßung und Einführung bei Einzug
- Einführung in die bestehende Nachbarschaftsgemeinschaft
- Nutzung bereits bestehender lokaler Vereine, Einrichtungen und Angebote (z.B. Mittagstisch vom ASZ etc.)
- Einbeziehung in die Angebotskultur der Stiftungssiedlung
Inhalte dieser Beratung werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir unterliegen der Schweigepflicht.