Zugangsvoraussetzungen

Folgende Mindestvoraussetzungen müssen vorliegen, um zum Lehrgang zugelassen zu werden:

Grundlage für die persönlichen Auswahlgespräche sind die Kompetenzkategorien des Lehrplans für die Ausbildung zum/zur Erzieher*in an der Fachakademie für Sozialpädagogik