Folgende Mindestvoraussetzungen müssen vorliegen, um zum Lehrgang zugelassen zu werden:
- Mittlerer Schulabschluss
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung von mind. 3 Jahren in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf auf Fachschul- bzw. Fachakademieniveau
- Ein Berufsabschluss, der mind. einem der Bildungsbereiche des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BayBEP) zuzuordnen ist
- Mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Ausbildungsberuf
- Vollendetes 25. Lebensjahr
- Ärztliches Zeugnis über die Eigung für die Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen
- Zusage eines Arbeitsplatzes in einer der Kindertageseinrichtungen von mind. 50% der Regelarbeitszeit mit Beginn der Weiterbildung (Bestätigung des Arbeitgebers)
- Nachweis über ein mindestens sechswöchiges Praktikum (Vollzeit) im Bereich der Kindertagesbetreuung oder ähnlicher Nachweis vor Beginn der Weiterbildung
- Bewerber*innen ausländischer Herkunft müssen ausreichende Sprachkenntnisse (B2 Zertifikat) nachweisen
Grundlage für die persönlichen Auswahlgespräche sind die Kompetenzkategorien des Lehrplans für die Ausbildung zum/zur Erzieher*in an der Fachakademie für Sozialpädagogik