Einsatzmöglichkeiten

Kindertageseinrichtungen, die in ihrer Konzeption ein spezifisches Aufgabenprofil ausweisen, können eine „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen" anstellen.

Während der 15-monatigen Weiterbildung werden die Teilnehmenden in den Anstellungsschlüssel als Ergänzungskraft eingerechnet. Nach Erhalt des Zertifikats gemäß § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG werden sie als Fachkraft genehmigt.

Nach fünfjähriger Bewährung als Fachkraft, dem Nachweis engagierten Weiterbildungsverhaltens und der Bestätigung des Trägers, dass der/die Bewerber*in besondere Fachkompetenz zeigt, kann die Fachkraft im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde als „Pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen“ eingesetzt werden.