Bundesfreiwilligendienst & Freiwilliges soziales Jahr


Nichts erfüllt mehr, als gebraucht zu werden

Nach Aussetzung der Wehrpflicht und der damit verbundenen Abschaffung des Zivildienstes im Jahre 2011 schien es, als würde die Freiwilligenarbeit in Deutschland einen ihrer wichtigsten Eckpfeiler einbüßen. Um diesen Verlust zu kompensieren, bietet das 2011 verabschiedete Bundesfreiwilligendienstgesetz allen Männern und Frauen nach Beendigung der Schulpflicht (meist mit Vollendung des 16. Lebensjahres) die Möglichkeit, sich im Rahmen einer vollzeitlichen Tätigkeit als Freiwilliger im sozialen, ökologischen, kulturellen oder sportlichen Bereich für die Gesellschaft zu engagieren.

Die Freiwilligendienstleistenden unterstützen ihre Einsatzstelle in Absprache mit dem Betreuer. Dabei stehen nicht nur die bestmögliche Erbringung von Leistungen, sondern auch das Gewinnen von wertvoller Lebenserfahrung und charakterbildenden Erlebnissen im Mittelpunkt. Zudem ermöglicht werden Teilnahme an Seminarwochen, welche den pädagogischen Aspekt des Dienstes abrunden sollen. Obwohl eine BFD-Stelle keinen Arbeitsplatz ersetzen darf, wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass der BFDler als vollwertiges Mitglied der Belegschaft angesehen und respektiert wird. In der Regel wird die Dauer auf 12 Monate festgesetzt, jedoch sind davon abweichende Zeiträume zwischen sechs und 24 Monaten möglich.

Der Freiwillige erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 390€, zudem erhalten die Freiwilligen weitere Leistungen in Form von einem Verpflegungszuschuss (246€), sowie die Übernahme von Versicherungsleistungen. Nach Abschluss des Bundesfreiwilligendienstes wird dem Freiwilligen zudem ein Zeugnis über die Ableistung des BFD ausgestellt.

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